Carbon Heating Solutions:

Qualität ist die Basis, Perfektion
und Innovation unser Antrieb

Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der carboluxe GmbH

  1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
    1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Lieferungen erfolgen ohne die Übersendung von Auftragsbestätigungen, folglich gelten die Rechnungen als Auftragsbestätigungen. Für telefonische Bestellungen übernehmen wir keine Gewähr.
    2. Unsere Angebote haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere Ausführung der Bestellung zustande.
    3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Änderungen der Ware durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten.
    4. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  2. Preise, Zahlungen
    1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
    2. Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
    3. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Eine Skontogewährung erfolgt lediglich sofern sie auf der Rechnung ausgewiesen ist.
    4. Erstbestellungen erfolgen ausschließlich nur per Nachnahme.
    5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
  3. Lieferung und Montage
    1. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat. Alle anderen Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte.
    2. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen.
    3. Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
    4. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    5. Die Wahl des Transportweges erfolgt nach bestem Ermessen, ohne Haftung für schnelle bzw. preiswerte Lieferung.
    6. Unsere Lieferungspflicht setzt unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Treten in dieser nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel auf, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurück zu treten oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauskasse zu erlangen.
  4. Gefahrübergang, Versicherung
    1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlasen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
    2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
    3. Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern.
    4. Es ist Sache des Bestellers, die Ware beim Empfang ohne Zeitverzug auf ihre Unversehrtheit zu prüfen.
    5. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökologisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor, wobei jede Sendung gesondert berechnet wird.
    6. Folgekosten aus verspäteter Anlieferung oder von Transportschäden sind nicht versichert und werden von uns nicht abgedeckt.
  5. Garantie
    1. Sie erhalten bei uns je nach Produkt eine 2 Jahres-Vollgarantie oder eine lebenslange Garantie. Die Produkte auf die die jeweilige Garantie fällt sind entsprechend gekennzeichnet.
      • 2 Jahre Vollgarantie: (die Produkte sind entsprechend gekennzeichnet) – Auf diese Produkte gewähren wir Ihnen zwei Jahre Vollgarantie. Sollte in der Garantiezeit ein Defekt auftreten, übernehmen wir die Kosten für den Austausch (bis maximal 100,00 € netto pro Heizmatte) und die defekten Teile der Sitzheizung.
      • 10 Jahre Garantie: (die Produkte sind entsprechend gekennzeichnet) – Für unsere Top-Produkte carboset Vario und carboset Quadro gewähren wir Ihnen eine 10 Jahre Garantie auf die jeweilige Heizmatte, ausgeschlossen davon sind die elektrischen und elektronischen Bestandteile wie Kabelsatz, Schalter sowie Steuerelektronik. Die 10 jährige Garantie schließt in den ersten zwei Jahren die oben erläuterte Vollgarantie ein. Danach fallen bei einem Defekt lediglich die Kosten für den Austausch beim Händler an – das entsprechende Heizelement erhalten Sie kostenlos.
    2. Garantiestart ist ab dem Einbaudatum, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt.
    3. Garantiepartner ist nur derjenige Händler, welcher das Produkt bei uns gekauft hat und eine Rechnung vorweisen kann.
    4. Garantieleistungen in Geld (Arbeitsleistung) werden bis zu einer Höhe von maximal 100,00 € netto pro Vorgang akzeptiert. Rechnungen werden nur in angemessener Höhe und nur zu Händlerpreisen akzeptiert. Die Rechnung ist an die carboluxe GmbH zu stellen.
    5. Eine Garantie wird jedoch nur dann übernommen, wenn das Produkt nicht zweckentfremdet eingebaut wird. Sobald eine Zweckentfremdung des Produkts erfolgt übernehmen wir keinerlei Garantie.
    6. Die Sitzheizung ist nicht geeignet zur Benutzung von Personen (einschließlich) Kindern mit reduzierten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Wissen.
    7. Im Garantiefall gilt für Fachhändler folgender Ablauf:
      • Schadensfall melden
      • Checkliste für Fehlersuche anfordern
      • Sie erhalten vorab das vermutete defekte Teil kostenfrei
      • Sie tauschen das defekte Teil aus
      • Sie senden das defekte Teil und Ihre Werkstattrechnung an uns
      • Wir prüfen ob das defekte Teil defekt ist
      • Sollte das Teil defekt sein, so überweisen wir den Rechnungsbetrag
      • Sollte das Teil nicht defekt sein, so erhalten Sie das eingereichte Teil zurück und die Rechnung wird abgelehnt.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
    2. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht, vielmehr gilt Miteigentum nach den Warenverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart.
    3. Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Käufer entweder unseren Eigentumsvorbehalt offenlegt und dieser aufrecht erhalten wird oder hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer des Käufers an uns abgetreten werden. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogene Erlöse sind sofern an uns auszukehren.
    4. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.
    5. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurück¬genommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös unsere gesicherte Forderung übersteigt, steht er dem Kunden zu.
  7. Mängelansprüche (Gewährleistung)
    1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
      • wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
      • bei natürlichem Verschleiß,
      • bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,
      • bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
      • bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
    2. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
    3. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
    4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten; dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Bauleistungen.
    5. Die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers verjähren 2 Jahre nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
    6. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
    7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 3.-5. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
    8. Warenrücklieferungen, welche unfrei erfolgen, werden nicht angenommen oder rückwirkend berechnet.
    9. Für Garantieansprüche beachten Sie bitte die Ablaufprozedur laut Garantieantrag/Vorabtauschantrag.
  8. Haftung
    1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
      1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
      2. bei Personenschäden,
      3. bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
      4. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
    3. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
      1. wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
      2. bei natürlichem Verschleiß,
      3. bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,
      4. bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
      5. bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
  9. Sicherheitshinweise
    1. Unsere Sitzheizungssysteme, Heizelemente sind nicht geeignet zur Benutzung von Personen (einschließlich Kinder) mit reduzierten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Wissen. Der Benutzer darf die Sitzheizung während des Gebrauchs nicht zum Schlafen verwenden. Das carboset Vario ist für den Dauergebrauch von mehr als einer Stunde nur geeignet, wenn der Sitzheizungsschalter in der kleinsten Schalterstellung 0,5 eingestellt wird, da sonst eine Überhitzung des menschlichen Körpers stattfindet. Das carboset Basic und Light ist nicht für den Dauerbetrieb von mehr als einer Stunde geeignet. Den Sitzheizungsschalter dazu anschließend in die Schalterstellung „Aus“ schalten, da sonst eine Überhitzung des menschlichen Körpers stattfindet. Die Sitzheizung ist nur für den Gebrauch in einem PKW geeignet und darf nicht ohne Beaufsichtigung betrieben werden.
  10. Rechtswahl; Gerichtsstand
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Simmern.